Abmahnwelle wegen Google Fonts

Angeblicher DSGVO-Verstoß:
So etwas gibt es nur in Deutschland. Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts festgestellt.
Viele Webseitenbetreiber erhalten gerade eine Zahlungsaufforderung über 100 € wegen Verstoßes gegen die DSGVO. Was steckt dahinter und wie kann man sich wehren?
Weil sie Googles kostenlose Fonts in ihre Websites eingebettet haben, sollen sie 100 bis knapp 500 Euro berappen und in kurzer Nachfolge können es dann sofort 3000,00 € werden. Nehmen Sie es daher nicht auf die leichte Schulter!
P. S.: Die Webseiten unserer Kunden wurden bereits von uns korrigiert und abgesichert.
Prüft doch selbst mal Eure Webseite!